- Anschrift
- 001Moltkestraße 2458332Schwelm
L.
Pagenkämper
Sachbearbeiterin Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 und (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Aus personellen Gründen können Dienstleistungen nur nach Terminvereinbarung angeboten werden!
Einen Termin können Sie direkt hier online beantragen / reservieren.
- buergerbuero@schwelm.de
C.
Bosbach
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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A.
Herkenberg
Sachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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J.
Hojenski
Hauptsachbearbeiter Bürgerbüro
Bürgerbüro
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Dienstag
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Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen im Bürgerbüro eine Meldebescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie evtl. für das Arbeitsamt oder andere Institutionen.
Ebenso stellen wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie beispielsweise bei der Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) beim Standesamt. Mit dieser Bescheinigung können Sie u. a. Ihren Familienstand und Ihre Religionszugehörigkeit belegen.
Die Gebühr beträgt 9,00 €.
Personal- bzw. Reisepass
- einfache Meldebescheinigung § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- erweiterte Meldebescheinigung § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung