Sorgeregister

Beim Jugendamt der Stadt Schwelm wird gemäß Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ein Sorgeregister geführt

Auskünfte aus dem Sorgeregister (früher: Negativatteste) gemäß § 58 a (SGB VIII):

Gerne stellen wir Ihnen als Mutter eine kostenlose Bescheinigung dahingehend aus, dass Sie die elterliche Sorge für Ihr Kind alleine ausüben.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet gewesen sind und Sie Ihren aktuellen Aufenthalt in Schwelm haben.   

Anmerkung:

Für eheliche Kinder kann das alleinige Sorgerecht nur durch ein Scheidungsurteil und/oder ggf. anderweitige gerichtliche Unterlagen nachgewiesen werden.

Merkblatt zur gemeinsamen Sorge

Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Kontakt

S. Decker

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U. Strätling

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S. Heringhaus

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