- Anschrift
- 001Rathausplatz 158332Schwelm
S.
Decker
Beratung in Fragen zur Vaterschaftund Unterhalt für Volljährigebis zum 21. Lebensjahr
telefonische Vereinbarung
Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
nach telefonischer Vereinbarung
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- beistandschaft@schwelm.de
U.
Strätling
Beratung in Fragen zur Vaterschaftund Unterhalt für Volljährigebis zum 21. Lebensjahr
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S.
Heringhaus
Jugendhilfe-Finanzen
telefonische Vereinbarung
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
nach telefonischer Vereinbarung
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
- s.heringhaus@schwelm.de
Sorgeregister
Beim Jugendamt der Stadt Schwelm wird gemäß Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ein Sorgeregister geführt
Auskünfte aus dem Sorgeregister (früher: Negativatteste) gemäß § 58 a (SGB VIII):
Gerne stellen wir Ihnen als Mutter eine kostenlose Bescheinigung dahingehend aus, dass Sie die elterliche Sorge für Ihr Kind alleine ausüben.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet gewesen sind und Sie Ihren aktuellen Aufenthalt in Schwelm haben.
Anmerkung:
Für eheliche Kinder kann das alleinige Sorgerecht nur durch ein Scheidungsurteil und/oder ggf. anderweitige gerichtliche Unterlagen nachgewiesen werden.
Merkblatt zur gemeinsamen Sorge
Wenn Sie Fragen haben und/oder eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten, dann rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.