Umzug - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 45, 46 Abs. 1 StVO


Online-Antrag hier möglich


 

  • Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden
  • Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beträgt
    • für Privatpersonen 20,00 €
    • für Firmen         40,00 €

Werden Verkehrszeichen benötigt, sind diese bei den Technischen Betrieben in Schwelm, am Standort Wiedenhaufe 11 nach vorheriger Terminvereinbarung abzuholen.

Kontakt:
Herr Tim Kunze
Tel.: 02336/8047-15
Mail: Kunze(at)schwelm.de

20,00 € (für Privatpersonen)
40,00 € (für Firmen)

Die Gebühr für die Verkehrszeichen beträgt:

20,00 € Selbstabholung/-rückgabe der Verkehrszeichen (max. 3 Schilder)
150,00 € Anlieferung/Abholung der Verkehrszeichen durch die Straßenverwaltung (max. 3 Schilder)

§§ 45, 46 Abs. 1 StVO

Kontakt

S. Gottmann

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