verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum

Achtung:

Diese Aufgabe wird ab dem 01.10.2025 im Sachgebiet Straßenbau (314) des Fachbereiches 310 (Planen, Bauen, Umwelt) wahrgenommen. Die konkreten Ansprechpersonen werden noch mitgeteilt.

https://www.schwelm.de/rathaus/verwaltung/organisationen/organisation/show/314-strassenbau/

Da für die Aufgaben der Verkehrsbehörde im Moment keine Sachbearbeitung vorhanden ist, kommt es zu erheblichen Verzögerungen. Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn hier vorliegen. Eine rechtzeitige Genehmigung kann im Moment auch dann nicht gewährleistet werden. 

 

Den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Vekehrsraum (ggf. in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung) finden Sie unter der Rubrik Formulare.