Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall

•             in ambulanter Form

•             in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen

•             durch geeignete Pflegepersonen

•             in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

geleistet.

 

Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ansprechperson

 

A-G

Frau Stork

stork(at)schwelm.de

02336 801-298

 

H-O

Herr van der Vlugt

vandervlugt(at)schwelm.de

02336 801-304

 

P-S

Frau Thull

thull(at)schwelm.de

02336 801-557

 

T-Z

Frau Möller

f.moeller(at)schwelm.de

02336 801-321

Kontakt

St. Stork

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S. van der Vlugt

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Ch. Thull

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F. Möller

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