Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
Zur Betreuung Minderjähriger richten wir Vormundschaften oder Pflegschaften ein, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert und deren Rechte durch Gerichtsbeschluss oder per Gesetz eingeschränkt sind.
Jugendamt05962
Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
Zur Betreuung Minderjähriger richten wir Vormundschaften oder Pflegschaften ein, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert und deren Rechte durch Gerichtsbeschluss oder per Gesetz eingeschränkt sind.